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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2025) Mieter können auch nach Ende des Mietverhältnisses zwar grundsätzlich darum ersuchen, Einsicht in die Belege für die Betriebskosten zu erhalten, um deren Abrechnung überprüfen zu können. Sie haben aber nur ausnahmsweise einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen Belegkopien zuschickt. Nämlich dann, wenn die Einsicht beim Vermieter unzumutbar ist, etwa weil er weit entfernt wohnt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Hanau, wonach dabei die Entfernung zwischen der Mietwohnung und dem Vermieter entscheidend sei. Wie weit der neue Wohnort des Mieters von der Wohnung entfernt ist, sei irrelevant (Az.: 2 S 43/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Hanau .
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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