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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2025) Sofern ein Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht ist, kann schon ein erster Verstoß die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, bei dem eine Auflagendauer von zwölf Monaten festgesetzt wurde, um eine effektive Kontrolle des Verkehrssünders zu ermöglichen (Az.: 5 K 753/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Hamburg .
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Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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