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(K)Eine Erparnis

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2025) In einem Mehrfamilienhaus in Bremen wurde 2017 eine Gas-Zentralheizung eingebaut. Die Vermieterin nahm dies zum Anlass, mehr Miete zu verlangen. Doch die Mieter machten nach ihrem Auszug geltend, jahrelang zu viel Miete gezahlt zu haben, da die Modernisierung zu keiner Ersparnis geführt habe. Ein Gutachten beim Landgericht bestätigte die Einschätzung der Mieter. Die ARAG Experten verweisen jedoch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher die Expertise für ungeeignet hielt: Die entscheidende Frage sei, ob nach dem Abschluss der zu den Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung, eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie für die Vermieterin erwartbar gewesen sei (Az.: VIII ZR 283/23).

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