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(lifepr) (Düsseldorf, 28.05.2025) ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches entschieden hat, dass Eigentümer von Wohnhäusern ihren Hausmüll zu einer zentralen Sammelstelle am Ortsrand bringen müssen, wenn Zufahrten für Müllfahrzeuge gesperrt oder unpraktikabel sind. Auch wenn dies mit Aufwand verbunden ist (Az.: 4 K 1106/24.KO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Koblenz .
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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