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Vorsicht Betonsockel

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.05.2025) Eine Frau touchierte beim Ausparken in der Tiefgarage einen kniehohen Betonsockel und forderte vom Betreiber Schadensersatz. Zu Unrecht, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. Ein solcher Sockel sei kein ungewöhnliches Hindernis in einer Garage. Die BMW-Fahrerin hätte einfach besser aufpassen müssen (Az.: 231 C 13838/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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