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Vermieterin muss im Zweifel den Strom zahlen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.05.2025) In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler ist die Vermieterin Vertragspartnerin des Energielieferanten – nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ohne schriftlichen Vertrag. Nach Ansicht der Richter hat in einem derartigen Fall die Vermieterin bewusst verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden könne (Az.: VIII ZR 300/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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