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(lifepr) (Düsseldorf, 14.05.2025) Wenn man nach einem Festival noch Token für den dortigen Getränke- und Speisenerwerb übrig hat, gelten diese möglicherweise nicht für das nächste Festival. Und dies laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Recht, da der Rücktausch der Token zeitlich, örtlich und im Wert beschränkt werden darf (Az.: I-20 UKl 9/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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