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Defekte Spirale: Schmerzensgeld

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.05.2025) Eine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das 1.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen hielt (Az.: 17 U 181/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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