zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 07.05.2025) Wer einen „Blitzer“ umstößt, um Geschwindigkeitsmessungen zu verhindern, macht sich strafbar – auch wenn das Gerät dabei nicht beschädigt wird. Laut Auskunft der ARAG Experten genügt es laut dem Oberlandesgericht Hamm, wenn die Anlage vorübergehend lahmgelegt wird (Az.: 4 ORs 25/25 OLG).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm .
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
zurück zur Übersicht