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(lifepr) (Düsseldorf, 30.04.2025) Wer eine Erbschaft angenommen hat, ohne zu wissen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann die Annahme wegen Irrtums anfechten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach der Erbe dafür eine wesentliche Forderung gegen den Nachlass irrtümlich übersehen haben muss (Az.: 8 O 189/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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