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(lifepr) (Düsseldorf, 30.04.2025) Der Schlüssel im Briefkasten ist einem Vermieter zum Verhängnis geworden. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen kann schon mit dem Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten beginnen, auch wenn das weit vor Ende des Mietvertrages geschieht. Es kann daher vorkommen, dass eine Vermieterin oder ein Vermieter während des noch laufenden Vertrages verjährungshemmend mahnen muss, um Ersatzansprüche zu behalten. So entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof im Falle eines langjährigen gewerblichen Vermieters (Az.: XII ZR 96/23).
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