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(lifepr) (Düsseldorf, 30.04.2025) Auch wenn eine Wölfin mit einem Hofhund anbandelt und möglicherweise Wolfs-Boxermischlinge in die Welt setzt, hätte sie nicht erschossen werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kritisierte laut ARAG Experten, dass die Fotofalle der Wildtierkamera schon keinen erfolgreichen Paarungsakt dokumentierte. Das Gericht betonte, dass auch im Paarungsfall nur hybride Welpen aus dem Wurf "entnommen" werden dürften, um den Genpool der Wölfe vor einer Vermischung mit Hundegenen zu schützen (Az.: 1 LB 175/23).
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