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(lifepr) (Düsseldorf, 23.04.2025) Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar sind (Az.: IV ZB 37/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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