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(lifepr) (Düsseldorf, 23.04.2025) Ein Mann ließ sein Auto nach einem Unfall in der Türkei fachgerecht reparieren. Er rechnete fiktiv ab und schwieg zu den Kosten, woraufhin das Amtsgericht den Schadensersatz kürzte. Der Bundesgerichtshof stellte laut ARAG Experten nun aber klar: Es gibt keine Verpflichtung, bei fiktiver Abrechnung zu den tatsächlichen Kosten Auskunft zu geben (Az.: VI ZR 300/24).
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