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(lifepr) (Düsseldorf, 09.04.2025) Die Käufer einer Berliner Wohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit einer ausgefeilten Rangiertaktik im Rückwärtsgang erreichen. Dafür setzten sie eine Minderung von 6.600 Euro durch: Laut ARAG Experten befand das Kammergericht, dass das Einparken nur mit überdurchschnittlichem Fahrkönnen möglich sei (Az.: 21 U 138/24).
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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