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(lifepr) (Düsseldorf, 02.04.2025) Ein verlassen wirkender, aber ordentlich abgestellter und verschlossener Audi Q8 weckte das Interesse eines Mannes: Als Finder sei er der neue Eigentümer, teilte er dem Ordnungsamt mit. Laut ARAG Experten genügt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle aber das bloße Melden des Fahrzeugs nicht für einen Eigentumserwerb durch Ansichnehmen (Az.: 14 U 53/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Celle .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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