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Haftungsbeschränkung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.04.2009) Sobald die Mini GmbH in das Handelsregister eingetragen ist, wird die Haftungsbeschränkung wirksam, das heißt, es wird nur das Gesellschaftsvermögen, nicht aber das persönliche Vermögen der Gesellschafter, für Verbindlichkeiten der Mini GmbH herangezogen. Die Gesellschafter tragen deshalb im Fall einer Krise nur das Risiko des Verlustes der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Einlage. Ist die Stammeinlage noch nicht in voller Höhe erbracht worden oder eine kurzfristige Entnahme durch einen Gesellschafter erfolgt, müssen die Gesellschafter maximal den noch ausstehenden Differenzbetrag entrichten oder die Entnahme wieder ausgleichen. Die oben genannten Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung sind nach Angaben der ARAG Experten Missbrauchsfälle, die Insolvenzverschleppung oder nichtgezahlte Sozial- und Steuerabgaben. In diesen Fällen kann der Geschäftsführer und auch die Gesellschafter der Mini GmbH mit dem gesamten privaten Vermögen in Regress genommen werden.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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