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(lifepr) (Düsseldorf, 21.04.2009) Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt das Stammkapital 25.000 Euro; bei der Mini GmbH tatsächlich nur ein Euro. Das ist dann auch schon der einzige schwerwiegende Unterschied. Die Mini GmbH kann sich jedoch zu einer GmbH wandeln. Das tut sie laut ARAG Experten wenn sie ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hat. Die Mini GmbH ist dazu verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinnes (Jahresüberschuss), abzüglich eines eventuellen Verlustvortrages aus dem Vorjahr, in ihre Rücklagen einzustellen. Erreicht die Gesamtrücklage dann das Stammkapital von 25.000 Euro, kann sie ohne einen Namenswechsel zu einer GmbH umgewandelt werden, wobei sich nur der Rechtsformzusatz entsprechend ändert.
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