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(lifepr) (Düsseldorf, 15.04.2009) Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug zu einem Totalschaden, so steht dem Geschädigten nur für die Dauer der Wiederbeschaffung ein Anspruch Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein Neufahrzeug bestellt hatte, welches aber erst später geliefert wird (BGH VI ZR 211/08).
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