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(Kein) Schadensersatz bei fehlendem Kita-Platz

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 27.11.2024) Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden. Eltern müssen erst vor das Verwaltungsgericht ziehen und alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes ausschöpfen, bevor sie Anspruch auf Schadensersatz haben (Az.: 3 O 313/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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