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(lifepr) (Düsseldorf, 08.04.2009) Wird ein gebrauchtes Wohnmobil als "sofort urlaubsklar" angepriesen, so stellt dies kein Garantieversprechen dar; insbesondere dann nicht, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung für das Fahrzeug ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Laut ARAG Experten kann Schadensersatz nur verlangt werden, wenn der Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung gehabt hat (AG München 264 C 1007/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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