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Rauchen rechtfertigt Kündigung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 08.04.2009) Raucht ein Arbeitnehmer trotz bestehendem betrieblichen Rauchverbots und mehrfacher Warnungen, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Dies gilt laut ARAG insbesondere dann, wenn das Rauchverbot zum Schutz von Lebensmitteln und aus Brandschutzgründen besteht (LAG Köln 4 Sa 590/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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