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(lifepr) (Düsseldorf, 08.04.2009) Befindet sich ein Arbeitsloser auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit auf dem Weg zu einem möglichen Arbeitgeber und hat hierbei einen Verkehrsunfall, besteht hierfür eine gesetzliche Unfallversicherung. Laut ARAG Experten ist dieser Weg ein Teil der versicherten Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (LSG Sachsen Anhalt L 6 U 31/05).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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