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Keine Verkehrssicherungspflicht in vier Metern Höhe

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 18.09.2024) Bei einem Feldweg muss die Gemeinde nicht auch den Luftraum bis zu vier Metern freihalten, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Vielmehr müsse ein Traktorfahrer mit einem Aufbau von über drei Metern Höhe den Weg ordentlich ausleuchten, um herunterhängenden Ästen ausweichen zu können (Az.: 1 U 20/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. .

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