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Kein Hinweis auf geänderte Einreisebedingungen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 18.09.2024) Am Flughafen wurde eine Familie am Check-In zurückgewiesen, weil der minderjährige Sohn die Einreisebestimmungen für das Reiseziel nicht erfüllte. Hätte der Reiseveranstalter auf eine zwischen Buchung und Abreise eintretende Änderung hinweisen müssen? Das Amtsgericht München sagt laut ARAG Experten „Nein“ (Az.: 223 C 19445/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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