zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 11.09.2024) Legt ein schulpflichtiges Kind den erforderlichen Nachweis, dass es gegen Masern geimpft ist, nicht vor, kann zur Durchsetzung der Nachweispflicht ein erstes Zwangsgeld angedroht werden. ARAG Experten beziehen sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes München, welches aber darauf hinweist, dass die Androhung im behördlichen Ermessen stehe. Das müsse dann auch ausgeübt werden (Az.: 20 CS 24.428).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VGH München .
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
zurück zur Übersicht