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(lifepr) (Düsseldorf, 11.09.2024) Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Laut ARAG Experten lehnte das Oberlandesgericht München es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen (Az.: 33 Wx 329/23).
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Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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