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(lifepr) (Düsseldorf, 04.09.2024) Geld für den Führerschein gibt es vom Jobcenter nur dann, wenn ein Arbeitgeber bescheinigt, er werde den Bewerber einstellen, sobald er die Fahrerlaubnis hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, wonach eine allgemeine Verbesserung der Bewerbungschancen nicht genügt (Az.: L 6 AS 75/23)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Hessen .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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