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Ist Duschen Arbeitszeit?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.09.2024) Zeiten zum Duschen oder Waschen kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht bezahlte Arbeitszeit sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer bei der Arbeit so schmutzig wird, dass es für ihn unzumutbar wäre, ungewaschen nach Hause zu gehen (Az.: 5 AZR 212/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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