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Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.09.2024) Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG München .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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