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(lifepr) (Düsseldorf, 28.08.2024) Es ist rechtens, wenn eine Stadt in ihrer Abfallsatzung bestimmt, dass nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren herangezogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 1957/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Freiburg .
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