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Google-Bildersuche bei Ordnungswidrigkeiten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.08.2024) Eine Fahrtenbuchauflage darf nur verhängt werden, wenn es unmöglich war, den Ordnungswidrigkeiten-(OWi)-Sünder festzustellen. Unmöglich ist das aber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dann nicht, wenn sich der Übeltäter mit wenigen Klicks und einer Google-Bildersuche im Internet finden und durch einen Vergleich mit dem Messfoto identifizieren lässt (Az.: 37 K 11/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Berlin .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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