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(lifepr) (Düsseldorf, 28.08.2024) Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die zwischen Bundesländern pendeln? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht diese Frage jetzt beantwortet. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (Az.: 6 AZR 38/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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