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Kündigung wegen „Stromklau“ fürs E-Auto?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.08.2024) Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund. Das Amtsgericht (AG) Leverkusen wies nach Auskunft der ARAG Experten eine Räumungsklage ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr und der Mieter habe Wiedergutmachung des Schadens angeboten, womit der Hausfrieden wiederhergestellt sei. Im Übrigen, so die Berechnungen des AG, betrage der Schaden weniger als 50 Euro (Az.: 22 C 157/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Leverkusen .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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