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(lifepr) (Düsseldorf, 21.08.2024) Eltern von Grundschulkindern müssen einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun gegen die Krankheit ist – ansonsten droht ein Zwangsgeld. Das hat nun laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt (Az.: 13 B 1281/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Münster .
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