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(lifepr) (Düsseldorf, 21.08.2024) ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher der Ansicht ist, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht (Az.: I ZR 143/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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