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(lifepr) (Düsseldorf, 14.08.2024) Bucht man bei einer Pauschalreise für den Hin- und Rückflug die Premium Economy Class und wird in die Economy Class umgebucht, reicht dieses Downgrade nicht für eine Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach die Rückbuchung keinen Mangel darstelle, der die Reise erheblich beeinträchtige (Az.: 223 C 12146/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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