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Was kostet der Saft?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.08.2024) Auch beim Verkauf frisch gepressten Orangensafts muss ein Supermarkt den Preis pro Liter oder Milliliter angeben. Denn nur dann sei dem Verbraucher ein Preisvergleich möglich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.:14 UKl 1/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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