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Bestellbutton muss alles zeigen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 31.07.2024) Wenn ein Verbraucher im Internet etwas ordert, muss sich aus der Bildschirmmaske mit der Bestell-Schaltfläche selbst ergeben, wofür er alles zahlen muss. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 81/23)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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