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(lifepr) (Düsseldorf, 31.07.2024) Die Stadt Frankfurt a. M. durfte einen auf einem Gehweg abgestellten Elektro-Roller umstellen lassen und die Kosten dafür der Anbieterin der E-Scooter in Rechnung stellen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. entschieden (Az.: 12 K 138/24.F).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des VG Frankfurt a. M. .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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