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Anspruch auf Auszahlung der Provision in Kryptowährung

ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
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(lifepr) (Düsseldorf, 24.07.2024) Eine Frau hatte mit einer Klage vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Erfolg, mit der sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Auszahlung von Provisionen in der Kryptowährung Ether forderte. 19,194 Ether-Einheiten muss die Firma laut ARAG Experten nun an ein von der Klägerin zu bezeichnendes Wallet übertragen (Az.: 19 Sa 29/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg .

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/ 

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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