Pfeil zurück zur Übersicht

So nah und doch zu weit

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 17.07.2024) Ein Hotel, das 1,3 Kilometer vom Strand entfernt ist, befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten" entfernt. Weil ein Reiseveranstalter ein Hotel dennoch so beworben hatte, muss er nun die Kosten für ein Ersatzhotel erstatten und Schadensersatz zahlen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 242 C 13523/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Pfeil zurück zur Übersicht