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Online Check-In muss möglich sein

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.07.2024) Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Fluges erstattet werden. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, wonach eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt wurde (Az.: 37 C 294/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Düsseldorf .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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