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Heimliche Überwachung eines Mieters erlaubt?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.07.2024) Wer heimlich einen Mieter mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungstür ausspioniert, um herauszufinden, ob dieser seine Wohnung unerlaubt untervermietet, hat vor Gericht schlechte Karten: Die Aufnahmen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht verwertet werden (Az.: VI ZR 1370/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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