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(lifepr) (Düsseldorf, 26.06.2024) Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße ein Auto riskant überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Nach Auskunft der ARAG Experten geht laut Oberlandesgericht Hamm der Unfall – weil von ihm selbst verschuldet – zu seinen Lasten (Az.: 7 U 30/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .
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