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(lifepr) (Düsseldorf, 19.06.2024) Eltern, die ihr Kleinkind in einer Kita im Ausland unterbringen, nachdem ihnen in Deutschland wegen fehlender Kapazitäten kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde, erhalten die Kosten für die ausländische Kita nicht ersetzt. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 3 K 1752/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Trier .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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