Pfeil zurück zur Übersicht

Geld erst bei Vertragsschluss

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 12.06.2024) Kunden konnten zwar auf netto-online.de in Vorkasse gehen, hatten dadurch aber keinen Anspruch auf die bestellte Ware,denn der Kaufvertrag kam nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Discounters erst bei Lieferung zustande. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat diese Geschäftspraxis nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Klage der Verbraucherzentrale untersagt (Az.: 3 U 1594/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

Pfeil zurück zur Übersicht