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(lifepr) (Düsseldorf, 12.06.2024) Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ laut ARAG Experten den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht zu (Az.: 15 Sa 20/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
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Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
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