zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 29.05.2024) Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten unter Umständen die Farbe ihrer Arbeitskleidung vorschreiben. Wer nicht mitspielt, kann sogar gekündigt werden – ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, bei dem es um eine rote Arbeitshose ging (Az.: 3 SLa 224/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf .
Ansprechpartner:
Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin
zurück zur Übersicht