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Mietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Wasserdusche

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 29.05.2024) Zweimal hatte eine Mieterin ihre Vermieterin vom Balkon aus mit Wasser übergossen. Sie wollte verhindern, dass ihr Fahrrad umgestellt wird und hatte bereits weitere Aktionen angekündigt. Das Amtsgericht Hanau bestätigte laut ARAG Experten die fristlose Kündigung des Wohnraum-Mietverhältnisses und hielt sogar eine Abmahnung für entbehrlich (Az.: 34 C 92/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau .

Ansprechpartner:

Frau Jennifer Kallweit
Kommunikation/Marketing
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Pressereferentin

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